

Hans G. Stamm – Consulting
Wachstum. Orientierung. Verantwortung. Für Menschen, Teams und Organisationen.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich haben wir es in unserer Arbeit mit zwei unterschiedlichen Förderungen zu tun:
Arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen
Wirtschaftspolitische Fördermaßnahmen
Arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen
Kostenübernahme für Coachingmaßnahmen, die
der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie
der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
der Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (Existenzgründung) oder
der Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
dienen. Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter erfolgt durch die Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS nach § 45 SGB III).
Existenzgründungszuschuss
Bei Existenzgründung kann nach §93 SBG III ein zusätzlich ein Gründungszuschuss gewährt werden. Voraussetzungen dazu sind u. a. die Unterlagen, welche im Existenzgründungscoaching erstellt werden. Hier gibt es mehr Infos: Gründungszuschuss beantragen | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Wirtschaftspolitische Fördermaßnahmen
Zu Coachings im Rahmen der Unternehmensberatung, betreffend
der Stärkung des unternehmerischen Know-Hows und
Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, sowie
allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
dienen, können nach der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 14.12.2022, unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent gefördert werden.
Förderung nach dem 3. Sozialgesetzbuch
Wird eine Maßnahmen nach §45 SBG III gefördert, fallen für Dich keinerlei Kosten an. Die Förderung beträgt 100 Prozent.
Der Existenzgründungszuschuss nach § 93 SBG III setzt sich aus einer 6monatigen Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes, zuzüglich Zuschüssen zur sozialen Absicherung und den Lebenshaltungskosten zusammen.
Bei Förderung nach Förderrichtlinie
zur Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe vom 14. Dezember 2022 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, beträgt die Förderung zwischen 50 und 80 Prozent.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) ist die schriftliche Zusicherung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Kostenübernahme z. B. für ein individuelles Coaching zur beruflichen Orientierung, Bewerber- oder Existenzgründercoaching. Die Grundlagen zum AVGS sind in §45 SGB III geregelt.
Durch diesen Gutschein bekommst Du das Coaching völlig kostenfrei.
Die Förderung nach §45 SGB III richtet sich an
Ausbildungssuchende,
von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und
arbeitslose Arbeitsuchende.
Über die Ausstellung des AVGS entscheidet Dein/e zuständige Sachbearbeiter/in ganz individuell und nach eigenem Ermessen. Das funktioniert in der Regel ganz unkompliziert. Einen Rechtsanspruch gibt es allerdings nicht.
Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst Du von der für Dich zuständigen Person in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.
Bevor Du es ansprichst, solltest Du Dich über das gewünschte Coaching beim Anbieter informieren, damit Du alle erforderlichen Daten zum Umfang und den Inhalten vorgelegen kannst.
Über die Ausstellung des AVGS entscheidet Dein/e zuständige Sachbearbeiter/in ganz individuell und nach eigenem Ermessen. Das funktioniert in der Regel ganz unkompliziert. Einen Rechtsanspruch gibt es jedoch nicht.
Also machst Du es so:
Im Infogespräch beim Anbieter des Coachings (mit mir 😊) sammelst Du wichtige Eckdaten.
Du fragst persönlich oder telefonisch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter nach einem AVGS
Im Zweifelsfall helfe ich bei der Formulierung eines schriftlichen Antrages
Die geförderten Coachings richten sich an unterschiedliche Zielgruppen
Ausbildungssuchende und Arbeitsuchende Gemeint sind von Arbeitslosigkeit bedrohte oder betroffene Mitmenschen, die eine Arbeitsaufnahme oder einen Wiedereinstieg anstreben. Sie können Coachings erhalten, die sich in Intensität und Dauer unterscheiden. Im Grunde handelt es sich immer um ein Jobcoaching. Es gibt unterschiedliche Bezeichnungen, die auf bestimmte Schwerpunkte hinweisen. Darunter Titel wie zum Beispiel:
Coaching zur beruflichen Orientierung
Bewerbercoaching/ bzw. -training
Jobcoaching
Coaching zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Bewerbungsmanagement für Fach- und Führungskräfte
Job- und Karrierecoaching für Akademiker
u.v.m
Existenzgründer Gemeint sind von Arbeitslosigkeit bedrohte oder betroffene Mitmenschen, die eine Existenzgründung bzw. Selbstständigkeit anstreben und eine eigene Firma gründen möchten.
Ich habe meine Angebote jeweils unter den Begriffen "Jobcoaching" und "Existenzgründer-Coaching" zusammengefasst und variiere die Inhalte je nach Wunsch, Bedarf, Auftragserteilung durch die Agentur für Arbeit und bewilligte Dauer der Maßnahme.
Diese AVGS-Coachings führe ich im Auftrag AZAV-zertifizierter Bildungsanbieter durch. Zuvor erfolgt eine Prüfung und Freigabe des Aktivierungsgutscheins durch die Agentur f. Arbeit bzw. das Jobcenter. So ist gewährleistet, dass keinerlei Kosten entstehen. Ich bin direkt ansprechbar und buchbar über diese Partnerunternehmen.
Um das Coaching mit einem solchen Gutschein beginnen zu können, sind 3 Schritte erforderlich.
1. Schritt: Kennenlernen.
Vorab sollten wir ein kostenfreies Kennenlernen durchführen, damit wir feststellen können, ob wir zueinander passen und Du alle notwendigen Informationen über Art, Umfang und Inhalt des Coachings bekommst.
2. Schritt: Gutschein an mich
Sobald Du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) hast, leite ihn einfach online oder per Post an mich weiter.
3. Schritt: Einlösung und Aktivierung Dein Gutschein wird von einem avgs-zertifizierten Maßnahmenträger der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter zur Einlösung vorgelegt. Nach einer, höchsten zwei Wochen gibt es von dort "grünes Licht". Erst dann ist der Gutschein aktiviert und der Maßnahmenträger beauftragt mich mit dem Coaching.
Beginn des Coachings
Sobald ich also "grünes Licht" bekommen habe, melde ich mich. Wir vereinbaren unsere Termine und legen gemeinsam fest, wann, wie bzw. wo wir uns treffen wollen. Und dann geht's auch schon los.
Das Bewerbercoaching wird individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und hat einen Umfang von 20 bis 100 Coachingeinheiten (à 45 Min.). Mit 100 Coachingeinheiten können alle Themen abgedeckt werden.
Je nach Umfang und individueller Terminplanung benötigen wir für das Coaching 2 - 12Wochen.
Das geförderte Coaching ist immer ein Einzelcoaching - zwischen Ihnen und Ihrem Coach (mich) - ohne weitere Beteiligte. Es kann in Präsenz, online (z. B. über Zoom) oder beides, also als Hybrid stattfinden. Je nach dem, was Ihnen lieber ist.
Präsenztermine für geförderte Coachings finden bei mir in Staufen im Breisgau oder in den Räumlichkeiten des zertifizierten Maßnahmeträgers statt.
Am besten wir besprechen dies bei einem kostenfreien Kennenlerngespräch - online oder telefonisch.